Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Hauptstadt Events
§ 1 Vertragsabschluss
1.1 Ein Kunde stellt eine unverbindliche Anfrage und erhält daraufhin ein individuelles Angebot von Hauptstadt Events, das alle relevanten Informationen zu den gewünschten Eventmodulen enthält.
1.2 Zur verbindlichen Annahme des Angebots ist es erforderlich, dass der Kunde seine vollständige Rechnungsanschrift übermittelt. Erst mit Zusendung der Auftragsbestätigung, Buchungsbestätigung, Rechnung sowie ggf. einer Skizze oder einem Eventdatenblatt durch Hauptstadt Events wird die Buchung formell bestätigt. Änderungen sind nur in Absprache möglich.
1.3 Nach Prüfung der Unterlagen bestätigt der Kunde die Buchung durch Unterschrift oder durch Überweisung des Rechnungsbetrags. In beiden Fällen erkennt er die AGB und Konditionen verbindlich an.
1.4 Zahlungsbedingungen:
Der gesamte Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.
Bei Buchungen ab 6.000 € gilt: 50 % Anzahlung innerhalb von 14 Tagen, Restbetrag spätestens 4 Wochen vor Veranstaltung.
1.5 Der Kunde ist verpflichtet, für eine geeignete Aufstellfläche der Eventmodule zu sorgen. Abmessungen und technische Anforderungen (z. B. Stromanschluss) werden im Angebot oder auf der Webseite klar angegeben. Entstehen Verzögerungen oder zusätzliche Kosten durch unzureichende Vorbereitung, trägt diese der Kunde.
1.6 Online-Buchungen über unser Portal gelten als verbindlich, auch ohne Unterschrift. Mit Abschluss der Online-Buchung akzeptiert der Kunde automatisch unsere AGB.
1.7 Eine Verlängerung der Mietzeit vor Ort ist nur nach Absprache mit dem Eventleiter möglich und wird pauschal pro angebrochener Stunde berechnet. Die Abrechnung erfolgt nachträglich per Rechnung oder direkt vor Ort.
§ 2 Erfüllung der Leistung
2.1 Hauptstadt Events erfüllt den Vertrag durch rechtzeitige Lieferung, Aufbau und Bereitstellung der gebuchten Eventmodule am vereinbarten Veranstaltungstag.
2.2 In Ausnahmefällen kann eine Anlieferung bereits am Vortag erfolgen. Hierdurch entstehen keine Mehrkosten.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Vorbereitungen (Platz, Zufahrt, Stromanschlüsse, behördliche Genehmigungen etc.) sicherzustellen. Unterbleibt dies und kann das Eventmodul dadurch nicht aufgebaut oder genutzt werden, gilt die Leistung als erbracht.
2.4 Sollte Hauptstadt Events aus Gründen, die in der Verantwortung des Unternehmens liegen, nicht liefern können, erhält der Kunde den gezahlten Betrag zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
2.5 Eventdauer, Aufbau und Abbau
Die in der Auftragsbestätigung angegebene Eventdauer (z. B. 4 Stunden, 18:00–22:00 Uhr) ist verbindlich. Hauptstadt Events verpflichtet sich, die gebuchten Module rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn aufzubauen, sodass ein pünktlicher Beginn gewährleistet ist. In der Regel erfolgt die Fertigstellung des Aufbaus etwa 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Der Abbau der Module beginnt ca. 15 Minuten vor Ende der gebuchten Eventdauer (z. B. bei 18:00–22:00 Uhr um 21:45 Uhr). Im Rahmen der Eventkontrolle wird sichergestellt, dass alle Module unversehrt und funktionsfähig sind. Dieser Ablauf gilt für alle Buchungen, unabhängig davon, ob die Module selbst abgeholt oder mit Betreuung gebucht wurden, und stellt sicher, dass das Event pünktlich beginnt und endet.
2.6 Regress- und Rückerstattungsregelung
Im Falle von Regressansprüchen, Stornierungen oder Ausfällen von Leistungen seitens Hauptstadt Events erfolgt keine Auszahlung in bar oder als Guthaben auf ein Konto.
Stattdessen erhält der Kunde eine Gutschrift in Form eines Gutscheinwerts, der zur Buchung von neuen Leistungen bei Hauptstadt Events verwendet werden kann. Die Gutschrift kann für zukünftige Buchungen genutzt werden und berechtigt ggf. zu Preisnachlässen oder Vergünstigungen gemäß den zum Zeitpunkt der Einlösung geltenden Konditionen.
Eine Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags in Geld ist in keinem Fall möglich. Die Gutschrift ist ab Ausstellung ein Jahr lang gültig und innerhalb dieses Zeitraums einzulösen. Nach Ablauf der Frist verfällt der Gutscheinwert ersatzlos.
Diese Regelung gilt uneingeschränkt für sämtliche gebuchten Leistungen von Hauptstadt Events und ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 3 Stornierung durch den Kunden
3.1 Bei Stornierung durch den Kunden fallen folgende Gebühren an:
bis 18 Wochen vor dem Event: 50 % der Auftragssumme
bis 4 Wochen vor dem Event: 75 % der Auftragssumme
ab 4 Wochen vor dem Event: 100 % der Auftragssumme
3.2 Eine Terminverschiebung wird mit einer Pauschale ab 179 - 999 € berechnet abhängig der Eventmodule/Aufwand.
§ 4 Rücktritt und Kündigung durch Hauptstadt Events
4.1 Hauptstadt Events kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder andere vertragliche Pflichten erheblich verletzt.
4.2 Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemien) kann Hauptstadt Events vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden abzüglich entstandener Kosten zurückerstattet.
§ 5 Haftung
5.1 Hauptstadt Events haftet nicht für Schäden durch Fahrlässigkeit, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5.2 Der Kunde haftet für Schäden, Verlust oder unsachgemäße Nutzung der Eventmodule. Entsteht ein Defekt oder Verlust, ist der volle Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
5.3 Für Beschädigungen durch unsachgemäße Nutzung (z. B. Verunreinigung durch Speisen, Getränke, Schminke, unsachgemäßes Handling) können Reinigungskosten oder Reparaturen in Höhe von 250 € bis 1.500 € in Rechnung gestellt werden.
§ 6 Nutzung & Hausordnung der Eventmodule
6.1 Die Nutzung der Eventmodule erfolgt ausschließlich gemäß den Vorgaben von Hauptstadt Events. Der Kunde ist für die Einhaltung verantwortlich.
6.2 Verbindliche Regeln sind u. a.:
Keine Schuhe, Speisen, Getränke oder spitzen Gegenstände in Hüpfburgen oder ähnliche Module.
Bei Regen oder Unwetter sind die Module sofort zu räumen.
Stromversorgung für elektrische Module (z. B. Luftgebläse, 360° Spinner, Fotobox) ist vom Kunden bereitzustellen.
Tiere sind in oder auf den Eventmodulen nicht gestattet.
Eltern haften für ihre Kinder.
§ 7 Bild- und Videorechte
7.1 Nutzungsrecht durch Hauptstadt Events
Hauptstadt Events behält sich das uneingeschränkte Recht vor, alle im Zusammenhang mit unseren Eventmodulen (z. B. Hüpfburgen, Bubblehouse, 360° Spinner, Fotospiegel, Fotobox etc.) angefertigten Foto- und Videoaufnahmen für eigene Werbe- und Marketingzwecke zu verwenden. Dies umfasst insbesondere:
Veröffentlichung auf der Webseite von Hauptstadt Events
Nutzung auf Social-Media-Plattformen (Instagram, TikTok, Facebook, YouTube usw.)
Verwendung in Printmedien (Flyer, Broschüren, Kataloge etc.)
Nutzung für Präsentationen und Online-Werbung (z. B. Google Ads, Banner, Newsletter)
Bearbeitung, Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte im Rahmen der Marketingnutzung
7.2 Personenbezogene Aufnahmen
Mit der Nutzung unserer Eventmodule erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass auch Foto- und Videoaufnahmen von anwesenden Personen (Gästen, Teilnehmern, Kunden) ohne gesonderte Rücksprache angefertigt und veröffentlicht werden dürfen.
7.3 Verzicht auf Zustimmung und Freigabe
Eine zusätzliche Zustimmung oder Freigabe durch den Kunden oder seine Gäste ist nicht erforderlich. Die Zustimmung gilt automatisch mit Abschluss des Vertrags als erteilt.
7.4 Widerspruchsmöglichkeit
Der Kunde hat das Recht, vor Beginn der Veranstaltung schriftlich zu erklären, dass keine Aufnahmen von ihm oder seinen Gästen gemacht werden dürfen. Diese Erklärung muss rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei Hauptstadt Events eingehen. Ein nachträglicher Widerspruch oder die Löschung bereits erstellter Aufnahmen ist ausgeschlossen, es sei denn, Hauptstadt Events stimmt dem freiwillig zu.
7.5 Übertragung der Nutzungsrechte
Sofern der Kunde oder dessen Gäste eigene Aufnahmen (Fotos oder Videos) von den Eventmodulen erstellen und diese mit Hauptstadt Events teilen oder öffentlich posten, räumt der Kunde Hauptstadt Events automatisch ein uneingeschränktes, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an diesem Material ein.
7.6 Haftungsfreistellung
Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, diese Einwilligung auch im Namen seiner Gäste zu erteilen. Hauptstadt Events wird von jeglichen Ansprüchen Dritter freigestellt, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Bild- und Videomaterials geltend gemacht werden könnten.
7.7 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Unternehmenskommunikation und Werbung.
7.8 Nutzungsrechte an Logos und Firmennamen
Mit Abschluss der Buchung überträgt der Kunde der Hauptstadt Events automatisch und unwiderruflich das Recht, das Firmenlogo, den Firmennamen sowie damit in Verbindung stehende Kennzeichen für Marketing-, Werbe- und Referenzzwecke zu nutzen, insbesondere auf Webseiten, Social-Media-Kanälen, Printmedien und sonstigen Werbemitteln.
Die Zustimmung zu diesen Nutzungsrechten erfolgt automatisch mit Abschluss der Buchung und Zahlung, wodurch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Hauptstadt Events wirksam anerkannt werden. Eine zusätzliche Unterschrift ist nicht erforderlich.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann per E-Mail die Entfernung oder Nichtverwendung des Logos beantragt werden. Hauptstadt-Events prüft den Antrag und wird diesem nach Möglichkeit entsprechen, behält sich jedoch das endgültige Ermessen über die Nutzung vor, insbesondere wenn eine Entfernung die Werbemaßnahmen oder Referenzen wesentlich beeinträchtigen würde.
§ 8 Zufahrts- und Zugangsverpflichtung des Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Hauptstadt Events jederzeit unmittelbaren, uneingeschränkten Zugang zum Veranstaltungsort erhält, einschließlich eines unmittelbar in der Nähe (maximal 10 Meter Entfernung) gekennzeichneten Parkplatzes für die Anlieferung, Aufbau und Abholung der Event-Module. Ein weiter entfernter Parkplatz oder erschwerter Zugang berechtigt Hauptstadt Events, die Anlieferung und Durchführung der gebuchten Leistungen ohne Haftung oder Schadenersatz zu verweigern.
Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche für die Durchführung notwendigen Unterlagen, Genehmigungen, Ausweise oder Einlassberechtigungen (z. B. für Messen, Kongresse oder besondere Veranstaltungsorte) rechtzeitig vorliegen und bereitgestellt werden.
Sollte Hauptstadt Events aufgrund fehlender Zufahrt, fehlender Parkmöglichkeiten oder unvollständiger Unterlagen nicht in der Lage sein, die Leistung ordnungsgemäß zu erbringen, gilt die Leistung als erbracht. Hauptstadt Events behält sich in diesem Fall das Recht vor, die Veranstaltung abzubrechen oder nicht zu beginnen, ohne dass daraus Ansprüche des Kunden auf Rückerstattung, Schadensersatz oder sonstige Leistungen entstehen.
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit erforderlichen Genehmigungen, Einfahrtsberechtigungen, Ausweisen oder sonstigen behördlichen Auflagen entstehen, trägt der Kunde vollständig.
Diese Regelung gilt für sämtliche Leistungen von Hauptstadt Events und dient der Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs, ohne dass Hauptstadt Events in Haftung genommen werden kann, wenn der Kunde seine Pflichten nicht erfüllt.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin.
§ 10 Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt deutsches Recht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
9.2 Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrags.
Stand: 01. Oktober 2025
Wir arbeiten stets an verschiedenen Projekten – meistens, um für unsere Kunden das Beste zu erreichen. Von Zeit zu Zeit experimentieren wir jedoch auch an völlig neuen Konzepten und Ideen.